عَن أُمِّ سَلَمَةَ أُمِّ المُؤْمِنينَ زَوْجِ النَّبِيِّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ رضي الله عنها قَالت: قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ:
«مَنْ كَانَ لَهُ ذِبْحٌ يَذْبَحُهُ فَإِذَا أُهِلَّ هِلَالُ ذِي الْحِجَّةِ، فَلَا يَأْخُذَنَّ مِنْ شَعْرِهِ، وَلَا مِنْ أَظْفَارِهِ شَيْئًا حَتَّى يُضَحِّيَ».
[صحيح] - [رواه مسلم] - [صحيح مسلم: 1977]
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Umm Salamah, die Mutter der Gläubigen und Ehefrau des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm und möge Allah mit ihr zufrieden sein - berichtete: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
‚Wer ein Opfertier besitzt, das er schlachten möchte, der soll, sobald der Neumond des Monats Dhul-Hijjah gesichtet wird, nichts von seinen Haaren und nichts von seinen Nägeln abschneiden, bis er sein Opfer geschlachtet hat.‘“
[Authentischer Text] - [Überliefert von Muslim] - [Sahih Muslim - 1977]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - befahl demjenigen, der ein Opfertier schlachten möchte, dass er, sobald der Neumond des Dhul-Hijjah gesichtet wird, nichts von den Haaren seines Kopfes, seiner Achselhöhlen, seines Schnurrbartes oder anderen Körperhaaren und auch nichts von den Nägeln seiner Hände oder Füße entfernt, bis er sein Opfer geschlachtet hat.