عَنْ أَبِي طَلْحَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ:
«لاَ تَدْخُلُ المَلاَئِكَةُ بَيْتًا فِيهِ كَلْبٌ وَلاَ صُورَةٌ».
[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 3322]
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Von Abu Talhah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird über den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert, dass er sagte:
„Die Engel betreten kein Haus, in dem sich ein Hund oder ein Bild befindet.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih al-Bukhari - 3322]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtete, dass die Engel der Barmherzigkeit kein Haus betreten, in dem sich ein Hund oder ein Bild von Lebewesen befindet. Dies liegt daran, dass das Bild eines Lebewesens eine abscheuliche Sünde ist, die Nachahmung der Schöpfung Allahs beinhaltet und ein Mittel zum Schirk ist. Einige Bilder stellen sogar Dinge dar, die anstelle von Allah angebetet werden. Der Grund für ihr Fernbleiben von einem Haus, in dem sich ein Hund befindet, ist, dass er viele unreine Dinge frisst und dass einige von ihnen als Satan bezeichnet werden; und die Engel sind das Gegenteil von Satanen. Und wegen des üblen Geruchs des Hundes - und die Engel verabscheuen üble Gerüche -, und weil es verboten ist, sie zu halten. Daher wird derjenige, der sie hält, damit bestraft, dass die Engel der Barmherzigkeit sein Haus nicht betreten, darin nicht beten, nicht für ihn um Vergebung bitten, ihn und sein Haus nicht segnen und das Übel des Satans nicht von ihm abwenden.