+ -

عَنْ أَبي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ:
«مَا مِنْ صَاحِبِ ذَهَبٍ وَلَا فِضَّةٍ، لَا يُؤَدِّي مِنْهَا حَقَّهَا، إِلَّا إِذَا كَانَ يَوْمُ الْقِيَامَةِ، صُفِّحَتْ لَهُ صَفَائِحُ مِنْ نَارٍ، فَأُحْمِيَ عَلَيْهَا فِي نَارِ جَهَنَّمَ، فَيُكْوَى بِهَا جَنْبُهُ وَجَبِينُهُ وَظَهْرُهُ، كُلَّمَا بَرَدَتْ أُعِيدَتْ لَهُ، فِي يَوْمٍ كَانَ مِقْدَارُهُ خَمْسِينَ أَلْفَ سَنَةٍ، حَتَّى يُقْضَى بَيْنَ الْعِبَادِ، فَيَرَى سَبِيلَهُ، إِمَّا إِلَى الْجَنَّةِ، وَإِمَّا إِلَى النَّارِ» قِيلَ: يَا رَسُولَ اللهِ، فَالْإِبِلُ؟ قَالَ: «وَلَا صَاحِبُ إِبِلٍ لَا يُؤَدِّي مِنْهَا حَقَّهَا، وَمِنْ حَقِّهَا حَلَبُهَا يَوْمَ وِرْدِهَا، إِلَّا إِذَا كَانَ يَوْمُ الْقِيَامَةِ، بُطِحَ لَهَا بِقَاعٍ قَرْقَرٍ، أَوْفَرَ مَا كَانَتْ، لَا يَفْقِدُ مِنْهَا فَصِيلًا وَاحِدًا، تَطَؤُهُ بِأَخْفَافِهَا وَتَعَضُّهُ بِأَفْوَاهِهَا، كُلَّمَا مَرَّ عَلَيْهِ أُولَاهَا رُدَّ عَلَيْهِ أُخْرَاهَا، فِي يَوْمٍ كَانَ مِقْدَارُهُ خَمْسِينَ أَلْفَ سَنَةٍ، حَتَّى يُقْضَى بَيْنَ الْعِبَادِ، فَيَرَى سَبِيلَهُ إِمَّا إِلَى الْجَنَّةِ، وَإِمَّا إِلَى النَّارِ» قِيلَ: يَا رَسُولَ اللهِ، فَالْبَقَرُ وَالْغَنَمُ؟ قَالَ: «وَلَا صَاحِبُ بَقَرٍ، وَلَا غَنَمٍ، لَا يُؤَدِّي مِنْهَا حَقَّهَا، إِلَّا إِذَا كَانَ يَوْمُ الْقِيَامَةِ بُطِحَ لَهَا بِقَاعٍ قَرْقَرٍ، لَا يَفْقِدُ مِنْهَا شَيْئًا، لَيْسَ فِيهَا عَقْصَاءُ، وَلَا جَلْحَاءُ، وَلَا عَضْبَاءُ تَنْطَحُهُ بِقُرُونِهَا وَتَطَؤُهُ بِأَظْلَافِهَا، كُلَّمَا مَرَّ عَلَيْهِ أُولَاهَا رُدَّ عَلَيْهِ أُخْرَاهَا، فِي يَوْمٍ كَانَ مِقْدَارُهُ خَمْسِينَ أَلْفَ سَنَةٍ، حَتَّى يُقْضَى بَيْنَ الْعِبَادِ، فَيَرَى سَبِيلَهُ إِمَّا إِلَى الْجَنَّةِ، وَإِمَّا إِلَى النَّارِ» قِيلَ: يَا رَسُولَ اللهِ، فَالْخَيْلُ؟ قَالَ: «الْخَيْلُ ثَلَاثَةٌ: هِيَ لِرَجُلٍ وِزْرٌ، وَهِيَ لِرَجُلٍ سِتْرٌ، وَهِيَ لِرَجُلٍ أَجْرٌ، فَأَمَّا الَّتِي هِيَ لَهُ وِزْرٌ، فَرَجُلٌ رَبَطَهَا رِيَاءً وَفَخْرًا وَنِوَاءً عَلَى أَهْلِ الْإِسْلَامِ، فَهِيَ لَهُ وِزْرٌ، وَأَمَّا الَّتِي هِيَ لَهُ سِتْرٌ، فَرَجُلٌ رَبَطَهَا فِي سَبِيلِ اللهِ، ثُمَّ لَمْ يَنْسَ حَقَّ اللهِ فِي ظُهُورِهَا وَلَا رِقَابِهَا، فَهِيَ لَهُ سِتْرٌ وَأَمَّا الَّتِي هِيَ لَهُ أَجْرٌ، فَرَجُلٌ رَبَطَهَا فِي سَبِيلِ اللهِ لِأَهْلِ الْإِسْلَامِ، فِي مَرْجٍ وَرَوْضَةٍ، فَمَا أَكَلَتْ مِنْ ذَلِكَ الْمَرْجِ، أَوِ الرَّوْضَةِ مِنْ شَيْءٍ، إِلَّا كُتِبَ لَهُ، عَدَدَ مَا أَكَلَتْ حَسَنَاتٌ، وَكُتِبَ لَهُ، عَدَدَ أَرْوَاثِهَا وَأَبْوَالِهَا، حَسَنَاتٌ، وَلَا تَقْطَعُ طِوَلَهَا فَاسْتَنَّتْ شَرَفًا، أَوْ شَرَفَيْنِ، إِلَّا كَتَبَ اللهُ لَهُ عَدَدَ آثَارِهَا وَأَرْوَاثِهَا حَسَنَاتٍ، وَلَا مَرَّ بِهَا صَاحِبُهَا عَلَى نَهْرٍ، فَشَرِبَتْ مِنْهُ وَلَا يُرِيدُ أَنْ يَسْقِيَهَا، إِلَّا كَتَبَ اللهُ لَهُ، عَدَدَ مَا شَرِبَتْ، حَسَنَاتٍ» قِيلَ: يَا رَسُولَ اللهِ، فَالْحُمُرُ؟ قَالَ: «مَا أُنْزِلَ عَلَيَّ فِي الْحُمُرِ شَيْءٌ، إِلَّا هَذِهِ الْآيَةَ الْفَاذَّةُ الْجَامِعَةُ»: {فَمَنْ يَعْمَلْ مِثْقَالَ ذَرَّةٍ خَيْرًا يَرَهُ، وَمَنْ يَعْمَلْ مِثْقَالَ ذَرَّةٍ شَرًّا يَرَهُ} [الزلزلة: 8].

[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح مسلم: 987]
المزيــد ...

Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Es gibt keinen Besitzer von Gold oder Silber, der nicht dessen Rechte entrichtet, außer dass am Tag der Auferstehung für ihn Bleche aus Feuer geglüht werden. Diese werden in der Hölle erhitzt, und seine Seite, seine Stirn und sein Rücken werden damit verbrannt. Wann immer sie abkühlen, werden sie wieder für ihn erhitzt, an einem Tag, dessen Dauer fünfzigtausend Jahre beträgt, bis unter den Dienern geurteilt wird. Dann wird er seinen Weg sehen, entweder zum Paradies oder zur Hölle.“

[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih Muslim - 987]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verdeutlicht einige Arten des Besitz und die Strafe am Tag der Auferstehung für denjenigen, der die Almosensteuer dafür nicht verrichtete. Dazu gehört:
Erstens: Gold und Silber und die Besitztümer und Handelsgüter, die darunter fallen. Und dies betrifft das Vermögen, bei dem die Almosensteuer fällig ist, aber nicht verrichtet wurde. Wenn der Tag der Auferstehung kommt, wird es in Form von Platten erhitzt und in das Höllenfeuer gegossen. Der Besitzer wird damit bestraft, seine Seite, seine Stirn und sein Rücken werden damit verbrannt. Jedes Mal, wenn es abkühlt, wird es wieder erhitzt, und er wird während des gesamten Tages der Auferstehung, der fünfzigtausend Jahre dauert, auf diese Weise bestraft, bis Allah zwischen den Geschöpfen urteilen wird, und er wird entweder zu den Paradiesbewohnern oder Höllenbewohnern gehören.
Zweitens: Der Besitzer von Kamelen, bei denen die Pflicht der Almosensteuer und deren Rechte nicht erfüllt wird, wie das Melken für die Bedürftigen, die an ihnen vorbeigehen. Diese Kamele werden groß und dick gebracht und mehr als ihre Anzahl war. Sie werden am Tag der Auferstehung auf einer weiten, ebenen Fläche ihrem Besitzer vorgeführt. Sie werden ihn mit ihren Füßen treten und ihn mit ihren Zähnen beißen. Jedes Mal, wenn das letzte Kamel an ihm vorbeigeht, wird das erste wieder zu ihm zurückgebracht. Und er wird in diesem Zustand der Strafe während des gesamten Tages der Auferstehung verbleiben, dessen Dauer fünfzigtausend Jahre beträgt, bis Allah zwischen den Geschöpfen urteilt. Dann wird er entweder zu den Paradiesbewohnern oder Höllenbewohnern gehören.
Drittens: Der Besitzer von Kühen und Vieh, worunter Schafe und Ziegen fallen, dessen verpflichtende Almosensteuer nicht verrichtet wurde. Sie werden in der höchsten Anzahl, in der es sie gab, gebracht, und kein Tier wird fehlen. Sie werden am Tag der Auferstehung auf einer weiten, ebenen Fläche ihrem Besitzer vorgeführt. Unter ihnen ist keines, das verbogene Hörner hat, noch eines ohne Hörner, noch eines mit einem gebrochenen Horn. Vielmehr sind sie in ihrem vollkommenen Zustand, sodass sie ihn mit ihren Hörnern stoßen und mit ihren Füßen treten. Jedes Mal, wenn das letzte Tier an ihm vorbeigeht, wird das erste zu ihm zurückgebracht Und er wird in diesem Zustand der Strafe während des gesamten Tages der Auferstehung verbleiben, dessen Dauer fünfzigtausend Jahre beträgt, bis Allah zwischen den Geschöpfen urteilt. Dann wird er entweder zu den Paradiesbewohnern oder Höllenbewohnern gehören.
Viertens: Der Halter von Pferden. Dieser wird in drei Kategorien unterteilt:
Erstens: Derjenige, dem sie eine Last sind. Es ist jener, der sie aus Prahlerei, Stolz und zum Kampf gegen die Anhänger des Islams hält.
Zweitens: Derjenige, dem sie ein Schutz sind. Es ist jener, der sie für den Kampf auf dem Wege Allahs hält und gut zu ihnen war, indem er sie weiden lässt und ihre restlichen Bedürfnisse erfüllt. Dazu gehört auch, dass der Hengst (den Stuten) zur Verfügung gestellt wird.
Drittens: Derjenige, dem sie ein Lohn sind. Es ist jener, der sie für den Kampf auf dem Wege Allahs für die Anhänger des Islam hält. Sie sind auf einer Weide und einem Garten zum weiden. Was immer sie essen, wird ihm in der selben Anzahl an guten Taten niedergeschrieben. Ebenso werden ihm entsprechend der Anzahl von ihrem Mist und ihrem Urin gute Taten niedergeschrieben. Und wenn ihr Strick getrennt wird, also das Seil, an dem sie festgebunden werden, und über den Boden laufen und rennen, werden ihm ebenfalls für jede Spur und jeden Kot, den sie hinterlassen, gute Taten niedergeschrieben. Und wenn der Besitzer mit ihnen an einem Fluss vorbeikommt und sie daraus trinken, ohne dass er beabsichtigte, sie zu tränken, schreibt Allah ihm entsprechend der Anzahl, wie viel sie getrunken haben, gute Taten nieder.
Daraufhin wurde er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - über die Esel befragt und ob sie wie die Pferde sind.
Da sagt er, dass keine bestimmte Regelung für sie offenbart wurde, außer diesem einzigartigen Vers, der allgemein alle Arten des Gehorsams und der Sünde umfasst. Er ist die Aussage des Erhabenen: „Wer auch nur das Gewicht eines Staubkorns Gutes tut, wird es sehen, und wer auch nur das Gewicht eines Staubkorns Böses tut, wird es sehen.“ [99:8]. Wer beim Besitz von Eseln gutes tut, der wird den Lohn dafür sehen. Und wenn er eine Sünde begeht, wird er die Strafe dafür sehen. Das umfasst alle Taten.

Übersetzung: Englisch Urdu Spanisch Indonesisch Uigurisch Bengalisch Französisch Türkisch Russisch Bosnisch Singhalesisch Indisch Chinesisch Farsi Vietnamesisch Tagalog Kurdisch Hausa Portugiesisch Malayalam Sawahili Thai Pushto Assamesisch Aramäisch Holländische Übersetzung Gujarati Rumänisch
Übersetzung anzeigen

Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Die Pflicht, die Almosensteuer zu entrichten, und die gewaltige Warnung für denjenigen, der dies unterlässt.
  2. Derjenige, der die Almosensteuer aus Nachlässigkeit nicht entrichtet, ist nicht ungläubig, jedoch befindet er sich in einer gewaltigen Gefahr.
  3. Der Mensch wird für die Einzelheiten, die beim Verrichten des Gottesdiensts geschehen, wenn er deren Ursprung beabsichtigt, belohnt, jedoch auch wenn er diese Einzelheiten nicht beabsichtigt.
  4. Es gibt kein (zu verrichtendes) Anrecht am Besitz außer die Almosensteuer.
  5. „Es gehört zu den Rechten auf Kamele, dass deren Milch für die Armen gemolken wird, die am Ort des Tränken der Tiere anwesend sind, sodass es für den Bedürftigen einfacher ist, als wenn sie zu den Häusern gehen, und es ist auch schonender für das Vieh. Ibn Battal sagte: ‚Es gibt zwei Arten von Rechten im Besitz: das, welches für jeden verpflichtend ist, und das, welches für andere ist. Das Melken gehört zu den Rechten, die zu den guten Charakterzügen zählen.‘“
  6. Zum verpflichtenden Recht auf Kamele, Kühe und Schafen gehört, dass man den Hengst/Bock zur Verfügung stellt, wenn man gebeten wird, ihn auszuleihen.
  7. Das Urteil der Esel und aller Tiere, über die kein Quelltext überliefert wurde, nämlich dass sie unter die Aussage des Erhabenen: „Wer auch nur das Gewicht eines Staubkorns Gutes tut, wird es sehen, und wer auch nur das Gewicht eines Staubkorns Böses tut, wird es sehen.“ fallen.
  8. Im Vers ist ein Ansporn dazu gutes zu tun, selbst wenn es wenig ist, und eine Warnung davor übles zu tun, selbst wenn es gering ist.