عَنْ أَبي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ:
«مَا مِنْ صَاحِبِ ذَهَبٍ وَلَا فِضَّةٍ، لَا يُؤَدِّي مِنْهَا حَقَّهَا، إِلَّا إِذَا كَانَ يَوْمُ الْقِيَامَةِ، صُفِّحَتْ لَهُ صَفَائِحُ مِنْ نَارٍ، فَأُحْمِيَ عَلَيْهَا فِي نَارِ جَهَنَّمَ، فَيُكْوَى بِهَا جَنْبُهُ وَجَبِينُهُ وَظَهْرُهُ، كُلَّمَا بَرَدَتْ أُعِيدَتْ لَهُ، فِي يَوْمٍ كَانَ مِقْدَارُهُ خَمْسِينَ أَلْفَ سَنَةٍ، حَتَّى يُقْضَى بَيْنَ الْعِبَادِ، فَيَرَى سَبِيلَهُ، إِمَّا إِلَى الْجَنَّةِ، وَإِمَّا إِلَى النَّارِ»
قِيلَ: يَا رَسُولَ اللهِ، فَالْإِبِلُ؟ قَالَ: «وَلَا صَاحِبُ إِبِلٍ لَا يُؤَدِّي مِنْهَا حَقَّهَا، وَمِنْ حَقِّهَا حَلَبُهَا يَوْمَ وِرْدِهَا، إِلَّا إِذَا كَانَ يَوْمُ الْقِيَامَةِ، بُطِحَ لَهَا بِقَاعٍ قَرْقَرٍ، أَوْفَرَ مَا كَانَتْ، لَا يَفْقِدُ مِنْهَا فَصِيلًا وَاحِدًا، تَطَؤُهُ بِأَخْفَافِهَا وَتَعَضُّهُ بِأَفْوَاهِهَا، كُلَّمَا مَرَّ عَلَيْهِ أُولَاهَا رُدَّ عَلَيْهِ أُخْرَاهَا، فِي يَوْمٍ كَانَ مِقْدَارُهُ خَمْسِينَ أَلْفَ سَنَةٍ، حَتَّى يُقْضَى بَيْنَ الْعِبَادِ، فَيَرَى سَبِيلَهُ إِمَّا إِلَى الْجَنَّةِ، وَإِمَّا إِلَى النَّارِ»
قِيلَ: يَا رَسُولَ اللهِ، فَالْبَقَرُ وَالْغَنَمُ؟ قَالَ: «وَلَا صَاحِبُ بَقَرٍ، وَلَا غَنَمٍ، لَا يُؤَدِّي مِنْهَا حَقَّهَا، إِلَّا إِذَا كَانَ يَوْمُ الْقِيَامَةِ بُطِحَ لَهَا بِقَاعٍ قَرْقَرٍ، لَا يَفْقِدُ مِنْهَا شَيْئًا، لَيْسَ فِيهَا عَقْصَاءُ، وَلَا جَلْحَاءُ، وَلَا عَضْبَاءُ تَنْطَحُهُ بِقُرُونِهَا وَتَطَؤُهُ بِأَظْلَافِهَا، كُلَّمَا مَرَّ عَلَيْهِ أُولَاهَا رُدَّ عَلَيْهِ أُخْرَاهَا، فِي يَوْمٍ كَانَ مِقْدَارُهُ خَمْسِينَ أَلْفَ سَنَةٍ، حَتَّى يُقْضَى بَيْنَ الْعِبَادِ، فَيَرَى سَبِيلَهُ إِمَّا إِلَى الْجَنَّةِ، وَإِمَّا إِلَى النَّارِ»
قِيلَ: يَا رَسُولَ اللهِ، فَالْخَيْلُ؟ قَالَ: «الْخَيْلُ ثَلَاثَةٌ: هِيَ لِرَجُلٍ وِزْرٌ، وَهِيَ لِرَجُلٍ سِتْرٌ، وَهِيَ لِرَجُلٍ أَجْرٌ، فَأَمَّا الَّتِي هِيَ لَهُ وِزْرٌ، فَرَجُلٌ رَبَطَهَا رِيَاءً وَفَخْرًا وَنِوَاءً عَلَى أَهْلِ الْإِسْلَامِ، فَهِيَ لَهُ وِزْرٌ، وَأَمَّا الَّتِي هِيَ لَهُ سِتْرٌ، فَرَجُلٌ رَبَطَهَا فِي سَبِيلِ اللهِ، ثُمَّ لَمْ يَنْسَ حَقَّ اللهِ فِي ظُهُورِهَا وَلَا رِقَابِهَا، فَهِيَ لَهُ سِتْرٌ وَأَمَّا الَّتِي هِيَ لَهُ أَجْرٌ، فَرَجُلٌ رَبَطَهَا فِي سَبِيلِ اللهِ لِأَهْلِ الْإِسْلَامِ، فِي مَرْجٍ وَرَوْضَةٍ، فَمَا أَكَلَتْ مِنْ ذَلِكَ الْمَرْجِ، أَوِ الرَّوْضَةِ مِنْ شَيْءٍ، إِلَّا كُتِبَ لَهُ، عَدَدَ مَا أَكَلَتْ حَسَنَاتٌ، وَكُتِبَ لَهُ، عَدَدَ أَرْوَاثِهَا وَأَبْوَالِهَا، حَسَنَاتٌ، وَلَا تَقْطَعُ طِوَلَهَا فَاسْتَنَّتْ شَرَفًا، أَوْ شَرَفَيْنِ، إِلَّا كَتَبَ اللهُ لَهُ عَدَدَ آثَارِهَا وَأَرْوَاثِهَا حَسَنَاتٍ، وَلَا مَرَّ بِهَا صَاحِبُهَا عَلَى نَهْرٍ، فَشَرِبَتْ مِنْهُ وَلَا يُرِيدُ أَنْ يَسْقِيَهَا، إِلَّا كَتَبَ اللهُ لَهُ، عَدَدَ مَا شَرِبَتْ، حَسَنَاتٍ»
قِيلَ: يَا رَسُولَ اللهِ، فَالْحُمُرُ؟ قَالَ: «مَا أُنْزِلَ عَلَيَّ فِي الْحُمُرِ شَيْءٌ، إِلَّا هَذِهِ الْآيَةَ الْفَاذَّةُ الْجَامِعَةُ»: {فَمَنْ يَعْمَلْ مِثْقَالَ ذَرَّةٍ خَيْرًا يَرَهُ، وَمَنْ يَعْمَلْ مِثْقَالَ ذَرَّةٍ شَرًّا يَرَهُ} [الزلزلة: 8].
[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح مسلم: 987]
المزيــد ...
Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Es gibt keinen Besitzer von Gold oder Silber, der nicht dessen Rechte entrichtet, außer dass am Tag der Auferstehung für ihn Bleche aus Feuer geglüht werden. Diese werden in der Hölle erhitzt, und seine Seite, seine Stirn und sein Rücken werden damit verbrannt. Wann immer sie abkühlen, werden sie wieder für ihn erhitzt, an einem Tag, dessen Dauer fünfzigtausend Jahre beträgt, bis unter den Dienern geurteilt wird. Dann wird er seinen Weg sehen, entweder zum Paradies oder zur Hölle.“ Es wurde gesagt: „O Gesandter Allahs, was ist mit den Kamelen?“ Er sagte: „Und auch kein Besitzer von Kamelen, der deren Rechte nicht erfüllt. Und unter ihren Rechten ist das Melken an dem Tag, an dem sie zum Wassertrinkplatz kommen. Ansonsten wird, wenn der Tag der Auferstehung ist, für sie ein weites, ebenes Land bereitet, und sie werden in der besten Form erscheinen. Kein Fohlen wird fehlen, und sie werden mit ihren Hufen auf ihm trampeln und ihn mit ihren Mäulern beißen. Wann immer die ersten über ihn hinweggehen, werden die letzten zurückkehren und ihn wieder erreichen. Dies an einem Tag, dessen Länge 50.000 Jahre beträgt, bis unter den Dienern geurteilt wird. Dann wird er seinen Weg sehen, entweder zum Paradies oder zur Hölle.“ Es wurde gesagt: "O Gesandter Allahs, was ist mit Rindern und Schafen?" Er sagte: "Weder der Besitzer von Rindern noch der Besitzer von Schafen, der nicht ihre Rechte erfüllt, wird am Tag des Gerichts anders sein, als dass ihm ein weitläufiges Land mit seinen Rindern und Schafen bereitet wird, von denen er nichts vermisst, unter denen es keine lahme, keine blinde und keine wütende Kuh gibt, die ihn mit ihren Hörnern stößt und ihn mit ihren Hufen tritt. Jedes Mal, wenn die ersten an ihm vorbeigekommen sind, werden die letzten auf ihn zurückgebracht, an einem Tag, dessen Länge fünfzigtausend Jahre beträgt, bis zwischen den Menschen gerichtet wird. Dann sieht er seinen Weg entweder zum Paradies oder zum Feuer." Es wurde gesagt: „O Gesandter Allahs, was ist mit den Pferden?“ Er sagte: „Die Pferde sind drei Arten: Eines ist für einen Mann eine Last, eines ist für einen Mann ein Schutz, und eines ist für einen Mann eine Belohnung. Was denjenigen angeht, dem es eine Last ist, so ist es ein Mann, der es aus Augendienerei, Stolz und für den Kampf gegen die Anhänger des Islam anband. Ihm ist es eine Last.
Was denjenigen angeht, dem es ein Schutz ist, so ist es ein Mann, der es auf dem Wege Allahs anbindet und das Recht Allahs in Bezug auf ihre Rücken und ihre Hälser nicht vergisst. Ihm ist es ein Schutz.
Was denjenigen angeht, dem es ein Lohn ist, so ist es ein Mann, der es auf dem Wege Allahs für die Anhänger des Islam in einer Weide oder einer grünen Wiese anband. Alles, was es von der Wiese oder der grünen Fläche frisst, werden hm in der Anzahl dessen, was es aß, gute Taten niedergeschrieben, und ebenso werden ihm entsprechend der Anzahl seines Mist und Urin gute Taten niedergeschrieben. Und wenn sein Strick getrennt, sodass es eine oder zwei Hügel erklimmt, wird Allah ihm die Anzahl seiner Spuren und seines Kots als gute Taten niederschreiben. Und wenn sein Besitzer mit ihm an einem Fluss vorbeikommt, und es von ihm trinkt, ohne dass er beabsichtigt, sie zu tränken, dann wird Allah ihm in der Anzahl dessen, was es trinkt, gute Taten niederschreiben.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih Muslim - 987]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verdeutlicht einige Arten des Besitz und die Strafe am Tag der Auferstehung für denjenigen, der die Almosensteuer dafür nicht verrichtete. Dazu gehört:
Erstens: Gold und Silber und die Besitztümer und Handelsgüter, die darunter fallen. Und dies betrifft das Vermögen, bei dem die Almosensteuer fällig ist, aber nicht verrichtet wurde. Wenn der Tag der Auferstehung kommt, wird es in Form von Platten erhitzt und in das Höllenfeuer gegossen. Der Besitzer wird damit bestraft, seine Seite, seine Stirn und sein Rücken werden damit verbrannt. Jedes Mal, wenn es abkühlt, wird es wieder erhitzt, und er wird während des gesamten Tages der Auferstehung, der fünfzigtausend Jahre dauert, auf diese Weise bestraft, bis Allah zwischen den Geschöpfen urteilen wird, und er wird entweder zu den Paradiesbewohnern oder Höllenbewohnern gehören.
Zweitens: Der Besitzer von Kamelen, bei denen die Pflicht der Almosensteuer und deren Rechte nicht erfüllt wird, wie das Melken für die Bedürftigen, die an ihnen vorbeigehen. Diese Kamele werden groß und dick gebracht und mehr als ihre Anzahl war. Sie werden am Tag der Auferstehung auf einer weiten, ebenen Fläche ihrem Besitzer vorgeführt. Sie werden ihn mit ihren Füßen treten und ihn mit ihren Zähnen beißen. Jedes Mal, wenn das letzte Kamel an ihm vorbeigeht, wird das erste wieder zu ihm zurückgebracht. Und er wird in diesem Zustand der Strafe während des gesamten Tages der Auferstehung verbleiben, dessen Dauer fünfzigtausend Jahre beträgt, bis Allah zwischen den Geschöpfen urteilt. Dann wird er entweder zu den Paradiesbewohnern oder Höllenbewohnern gehören.
Drittens: Der Besitzer von Kühen und Vieh, worunter Schafe und Ziegen fallen, dessen verpflichtende Almosensteuer nicht verrichtet wurde. Sie werden in der höchsten Anzahl, in der es sie gab, gebracht, und kein Tier wird fehlen. Sie werden am Tag der Auferstehung auf einer weiten, ebenen Fläche ihrem Besitzer vorgeführt. Unter ihnen ist keines, das verbogene Hörner hat, noch eines ohne Hörner, noch eines mit einem gebrochenen Horn. Vielmehr sind sie in ihrem vollkommenen Zustand, sodass sie ihn mit ihren Hörnern stoßen und mit ihren Füßen treten. Jedes Mal, wenn das letzte Tier an ihm vorbeigeht, wird das erste zu ihm zurückgebracht Und er wird in diesem Zustand der Strafe während des gesamten Tages der Auferstehung verbleiben, dessen Dauer fünfzigtausend Jahre beträgt, bis Allah zwischen den Geschöpfen urteilt. Dann wird er entweder zu den Paradiesbewohnern oder Höllenbewohnern gehören.
Viertens: Der Halter von Pferden. Dieser wird in drei Kategorien unterteilt:
Erstens: Derjenige, dem sie eine Last sind. Es ist jener, der sie aus Prahlerei, Stolz und zum Kampf gegen die Anhänger des Islams hält.
Zweitens: Derjenige, dem sie ein Schutz sind. Es ist jener, der sie für den Kampf auf dem Wege Allahs hält und gut zu ihnen war, indem er sie weiden lässt und ihre restlichen Bedürfnisse erfüllt. Dazu gehört auch, dass der Hengst (den Stuten) zur Verfügung gestellt wird.
Drittens: Derjenige, dem sie ein Lohn sind. Es ist jener, der sie für den Kampf auf dem Wege Allahs für die Anhänger des Islam hält. Sie sind auf einer Weide und einem Garten zum weiden. Was immer sie essen, wird ihm in der selben Anzahl an guten Taten niedergeschrieben. Ebenso werden ihm entsprechend der Anzahl von ihrem Mist und ihrem Urin gute Taten niedergeschrieben. Und wenn ihr Strick getrennt wird, also das Seil, an dem sie festgebunden werden, und über den Boden laufen und rennen, werden ihm ebenfalls für jede Spur und jeden Kot, den sie hinterlassen, gute Taten niedergeschrieben. Und wenn der Besitzer mit ihnen an einem Fluss vorbeikommt und sie daraus trinken, ohne dass er beabsichtigte, sie zu tränken, schreibt Allah ihm entsprechend der Anzahl, wie viel sie getrunken haben, gute Taten nieder.
Daraufhin wurde er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - über die Esel befragt und ob sie wie die Pferde sind.
Da sagt er, dass keine bestimmte Regelung für sie offenbart wurde, außer diesem einzigartigen Vers, der allgemein alle Arten des Gehorsams und der Sünde umfasst. Er ist die Aussage des Erhabenen: „Wer auch nur das Gewicht eines Staubkorns Gutes tut, wird es sehen, und wer auch nur das Gewicht eines Staubkorns Böses tut, wird es sehen.“ [99:8]. Wer beim Besitz von Eseln gutes tut, der wird den Lohn dafür sehen. Und wenn er eine Sünde begeht, wird er die Strafe dafür sehen. Das umfasst alle Taten.