عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ:
«إِذَا وَجَدَ أَحَدُكُمْ فِي بَطْنِهِ شَيْئًا، فَأَشْكَلَ عَلَيْهِ أَخَرَجَ مِنْهُ شَيْءٌ أَمْ لَا، فَلَا يَخْرُجَنَّ مِنَ الْمَسْجِدِ حَتَّى يَسْمَعَ صَوْتًا، أَوْ يَجِدَ رِيحًا».
[صحيح] - [رواه مسلم] - [صحيح مسلم: 362]
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Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
‚Wenn einer von euch etwas in seinem Bauch verspürt und sich unsicher ist, ob etwas herausgekommen ist oder nicht, soll er die Moschee nicht verlassen, bis er ein Geräusch hört oder einen Geruch wahrnimmt.‘“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von Muslim] - [Sahih Muslim - 362]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass, wenn jemand unsicher ist, ob während des Gebets etwas aus seinem Bauch herausgekommen ist oder nicht, er das Gebet nicht abbrechen und die Gebetswaschung nicht erneuern soll, bis er sicher ist, dass ein tatsächlicher Grund, der seine Reinheit aufhebt, vorliegt. Dies kann durch das Hören eines Geräusches oder das Riechen eines Geruchs bestätigt werden, da die Gewissheit nicht durch den Zweifel aufgehoben wird; und er ist sich der Reinheit sicher, und der Grund (, der die Reinheit aufhebt) ist zweifelhaft.