عن أبي هريرة قال: قال رسول الله صلى الله عليه وسلم:
«حَقٌّ عَلَى كُلِّ مُسْلِمٍ أَنْ يَغْتَسِلَ فِي كُلِّ سَبْعَةِ أَيَّامٍ يَوْمًا، يَغْسِلُ فِيهِ رَأْسَهُ وَجَسَدَهُ».
[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 897]
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Von Abu Hurayrah wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
‚Es ist verpflichtend für jeden Muslim, sich alle sieben Tage einmal zu waschen, wobei er seinen Kopf und seinen Körper (mit)wäscht.‘“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih al-Bukhari - 897]
Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass es für jeden erwachsenen Muslim, welcher sich bei Verstand befindet, eine Pflicht ist, sich alle sieben Tage einmal zu waschen. An diesem Tag sollte er seinen Kopf und seinen Körper reinigen, um Reinheit und Sauberkeit zu erlangen. Der bevorzugte Tag für dieses Bad ist der Freitag, wie aus einigen Überlieferungen ersichtlich ist. Das Waschen am Freitag vor dem Gebet ist besonders empfohlen, selbst wenn man sich z. B. am Donnerstag bereits gewaschen hat. Die Aussage von 'Aischah - möge Allah mit ihr zufrieden sein - belegt, dass es keine Pflicht ist: „Die Menschen hielten es für eine geringfügige Angelegenheit und gingen zur Freitagspredigt in ihrem (ungewaschenen) Zustand. Es wurde zu ihnen gesagt: ‚(Wäre es nicht besser,) würdet ihr euch waschen?‘“ Dies wird von Al-Bukhari überliefert. In einer anderen Überlieferung heißt es: „Sie hatten Gerüche“ wie Schweiß. Auch in diesem Fall wurde ihnen gesagt: „(Wäre es nicht besser,) würdet ihr euch waschen?“ Dies gilt umso mehr für andere (, die noch unreiner sind).