عن عَمْرُو بْنُ عَامِرٍ عَنْ أَنَس بن مالك قَالَ:
كَانَ النَّبِيُّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَتَوَضَّأُ عِنْدَ كُلِّ صَلَاةٍ، قُلْتُ: كَيْفَ كُنْتُمْ تَصْنَعُونَ؟ قَالَ: يُجْزِئُ أَحَدَنَا الْوُضُوءُ مَا لَمْ يُحْدِثْ.
[صحيح] - [رواه البخاري] - [صحيح البخاري: 214]
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Von 'Amr Ibn 'Amir wird über Anas Ibn Malik überliefert, dass er sagte:
„Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - pflegte vor jeder Gebetszeit die rituelle Gebetswaschung zu vollziehen. Ich fragte: ‚Wie habt ihr es gemacht?‘ Er antwortete: ‚Eine rituelle Gebetswaschung ist ausreichend, solange man sich nicht verunreinigt hat.‘“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von al-Buchary] - [Sahih al-Bukhari - 214]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - pflegte vor jedem Pflichtgebet die Waschung durchzuführen, auch wenn seine Waschung nicht ungültig geworden war, um den Lohn und den Vorzug (dessen) zu erlangen.
Es ist erlaubt, mehrere Pflichtgebete mit einer einzigen Gebetswaschung zu beten, solange man sich im Zustand der rituellen Reinheit befindet.