عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه أَنَّ رَسُولَ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ:
«حَقُّ الْمُسْلِمِ عَلَى الْمُسْلِمِ سِتٌّ» قِيلَ: مَا هُنَّ يَا رَسُولَ اللهِ؟، قَالَ: «إِذَا لَقِيتَهُ فَسَلِّمْ عَلَيْهِ، وَإِذَا دَعَاكَ فَأَجِبْهُ، وَإِذَا اسْتَنْصَحَكَ فَانْصَحْ لَهُ، وَإِذَا عَطَسَ فَحَمِدَ اللهَ فَسَمِّتْهُ، وَإِذَا مَرِضَ فَعُدْهُ وَإِذَا مَاتَ فَاتَّبِعْهُ».
[صحيح] - [رواه مسلم] - [صحيح مسلم: 2162]
المزيــد ...
Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - überlieferte, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Der Muslim hat sechs Rechte gegenüber seinem muslimischen Bruder.“ Es wurde gefragt: „Welche sind das, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Wenn du ihm begegnest, grüße ihn mit dem Friedensgruß. Wenn er dich einlädt, nimm seine Einladung an. Wenn er dich um Rat bittet, gib ihm einen guten Rat. Wenn er niest und Allah preist, sprich ihm den Segenswunsch aus. Wenn er krank ist, besuche ihn. Und wenn er stirbt, begleite ihn zu seiner letzten Ruhestätte.“
[Authentischer Text] - [Überliefert von Muslim] - [Sahih Muslim - 2162]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass zu den Rechten des Muslims gegenüber seinem muslimischen Bruder sechs Dinge/Eigenschaften gehören (und er diese zu erfüllen hat): Erstens: Er grüßt ihn, wenn er ihn trifft, mit den Worten: „As-Salamu 'Alaykum“ (Friede sei auf euch), und er erwidert den Gruß mit den Worten: „Wa 'Alaykum As-Salam“ (Und Friede sei auf euch). Zweitens: Er nimmt seine Einladung an, wenn er ihn zu einem Hochzeitsfest oder einer anderen Veranstaltung einlädt. Drittens: Er gibt ihm einen guten Rat, wenn er ihn darum bittet, und er schmeichelt ihm nicht oder täuscht ihn nicht. Viertens: Wenn er niest und sagt: „Alhamdulillah“ (Gepriesen sei Allah), so spricht er ihm den Segenswunsch aus mit den Worten: „YarhamukAllah“ (Möge Allah dir gnädig sein), und er antwortet mit den Worten: „Yahdikumullah wa yuslihu balakum“ (Möge Allah euch rechtleiten und eure Angelegenheiten verbessern). Fünftens: Man besucht ihn (also den Kranken) und schaut nach ihm, wenn er krank ist. Sechstens: Man verrichtet das Totengebet für ihn, wenn er stirbt, und folgt seinem Begräbnis, bis er beerdigt wird.