عن أبِي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ:
«لَا يَحِلُّ لِامْرَأَةٍ مُسْلِمَةٍ تُسَافِرُ مَسِيرَةَ لَيْلَةٍ إِلَّا وَمَعَهَا رَجُلٌ ذُو حُرْمَةٍ مِنْهَا».
[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح مسلم: 1339]
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Über Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
‚Es ist einer muslimischen Frau nicht erlaubt, eine Reise von (der Dauer einer) Nacht zu unternehmen, außer mit einem Mahram.‘“
[Authentischer Text] - [Muttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)] - [Sahih Muslim - 1339]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass es einer muslimischen Frau untersagt ist, eine Reise von der Dauer einer Nacht zu unternehmen, außer wenn ein Mann von ihren Maharim (pl. „Mahram“) sie begleitet.