عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللهُ عَنْهُ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ:
«مَنْ نَسِيَ وَهُوَ صَائِمٌ، فَأَكَلَ أَوْ شَرِبَ، فَلْيُتِمَّ صَوْمَهُ، فَإِنَّمَا أَطْعَمَهُ اللهُ وَسَقَاهُ».

[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح مسلم: 1155]
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Über Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
‚Wer vergisst, dass er fastet, und daraufhin isst oder trinkt, soll sein Fasten fortsetzen, denn Allah hat ihn gespeist und getränkt.‘“

[Authentischer Text] - [Muttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)] - [Sahih Muslim - 1155]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - stellte klar, dass derjenige, der vergisst, dass er fastet, und daraufhin isst oder trinkt, sein Fasten fortsetzen soll und es nicht brechen muss. Dies liegt daran, dass er das Fastenbrechen nicht beabsichtigte. Vielmehr handelt es sich um eine Versorgung, die Allah ihm zukommen ließ, indem Er ihn speiste und tränkte.

Die Nutzen aus dem Hadith

  1. Die Gültigkeit des Fastens von jemandem, der aus Vergesslichkeit isst oder trinkt.
  2. Es gibt keine Sünde für jemanden, der aus Vergesslichkeit isst oder trinkt, da es nicht seine bewusste Entscheidung war.
  3. Die Güte Allahs gegenüber Seinen Dienern, die Erleichterung für sie und das Abwenden von Mühsal und Härte von ihnen.
  4. Das Fasten wird durch eine Handlung, die das Fasten ungültig macht, nur dann gebrochen, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: 1. Die Person muss Kenntnis davon haben. Ist sie unwissend, wird ihr Fasten nicht gebrochen. 2. Die Person muss sich daran erinnern, dass sie fastet. Vergisst sie es, bleibt ihr Fasten gültig, und sie muss diesen Tag nicht nachholen. 3. Die Person muss freiwillig handeln und darf nicht dazu gezwungen werden, etwas zu sich zu nehmen, was das Fasten ungültig macht.
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Sprache: الإنجليزية الأوردية الإسبانية Mehr (46)