عَنْ أَبِي عُبَيْدٍ، مَوْلَى ابْنِ أَزْهَرَ، قَالَ:
شَهِدْتُ العِيدَ مَعَ عُمَرَ بْنِ الخَطَّابِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ، فَقَالَ: هَذَانِ يَوْمَانِ نَهَى رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنْ صِيَامِهِمَا: يَوْمُ فِطْرِكُمْ مِنْ صِيَامِكُمْ، وَاليَوْمُ الآخَرُ تَأْكُلُونَ فِيهِ مِنْ نُسُكِكُمْ.
[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 1990]
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Abu 'Ubayd, der freigelassene Sklave von Ibn Azhar, berichtete:
„Ich habe das 'Id-Fest mit 'Umar Ibn Al-Khattab - möge Allah mit ihm zufrieden sein - erlebt, und er sagte: ‚Dies sind zwei Tage, an denen der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - das Fasten verboten hat: der Tag, an dem ihr euer Fasten beendet, und der andere Tag, an dem ihr von eurem Opfermahl esst.‘“
[Authentischer Text] - [Muttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)] - [Sahih al-Bukhari - 1990]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - untersagte das Fasten am Tag des 'Id Al-Fitr und des 'Id Al-Adha. 'Id Al-Fitr ist der Tag, an dem das Fasten im Monat Ramadan beendet wird, und 'Id Al-Adha ist der Tag, an dem vom Opferfleisch gegessen wird.