عَنْ عَبْدِ اللهِ بْنِ مَسْعُودٍ رضي الله عنه قَالَ: سَمِعْتُ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ:
«نَضَّرَ اللَّهُ امْرَأً سَمِعَ مِنَّا شَيْئًا فَبَلَّغَهُ كَمَا سَمِعَ، فَرُبَّ مُبَلِّغٍ أَوْعَى مِنْ سَامِعٍ».

[صحيح] - [رواه الترمذي وابن ماجه وأحمد] - [سنن الترمذي: 2657]
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'Abdullah Ibn Mas'ud - möge Allah mit ihm zufrieden sein - berichtete: „Ich hörte den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen:
‚Möge Allah das Angesicht eines Menschen erstrahlen lassen, der von uns etwas hört und es so weitergibt, wie er es gehört hat. Denn vielleicht versteht derjenige, dem es übermittelt wird, es besser als derjenige, der es gehört hat.‘“

[Authentischer Text] - [Überliefert von at-tirmidhi, ibn Majah und Ahmad] - [Sunan at-Tirmidhi - 2657]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - bat für denjenigen, der seinen Hadith hört und ihn auswendig bewahrt, um die Schönheit, die Freude und das strahlende Angesicht im Diesseits sowie darum, dass Allah ihn im Jenseits zur strahlenden Schönheit des Paradieses, zu seiner Wonne und seinem Glanz gelangen lässt, damit er ihn anderen übermittelt. Denn vielleicht ist derjenige, dem der Hadith übermittelt wird, aufmerksamer, verständiger und fähiger zur Ableitung von Rechtsurteilen als derjenige, der den Hadith übermittelt. So zeichnet sich der Erste durch die Beherrschung des Auswendiglernens und der Überlieferung aus, während sich der Zweite durch die Beherrschung des Verstehens und der Ableitung auszeichnet.

Die Nutzen aus dem Hadith

  1. Die Ermutigung, die Sunnah des Propheten auswendig zu lernen und sie den Menschen zu übermitteln.
  2. Die Darlegung der Vorzüglichkeit der Leute des Hadithes und der ehrenvollen Stellung, nach ihm zu streben.
  3. Die Vorzüglichkeit der Gelehrten, die zu den Leuten des Ableitens und des Verständnisses gehören.
  4. Die Vorzüge der Prophetengefährten - möge Allah mit ihnen zufrieden sein -, denn sie sind diejenigen, die die Hadithe des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hörten und sie uns übermittelten.
  5. Al-Munawi sagte: „Damit machte er deutlich, dass es keine Voraussetzung für den Überlieferer eines Hadithes ist, ein Verständnis der Rechtslehre („Fiqh“) zu besitzen. Seine Voraussetzung ist vielmehr das Bewahren und Auswendiglernen. Dem Fiqh-Gelehrten hingegen obliegen das Verstehen und das Nachdenken über den Hadith.“
  6. Ibn 'Uyaynah sagte: „Es gibt niemanden, der nach dem Hadith strebt, ohne dass sein Gesicht aufgrund dieses Hadithes strahlt.“
  7. Die Bewahrung bei den Hadith-Gelehrten umfasst zwei Arten: die Bewahrung im Herzen und in der Brust sowie die Bewahrung im Buch und in der Niederschrift. Beide Arten werden von dem Bittgebet im Hadith umfasst.
  8. Das Verständnis der Menschen ist unterschiedlich. So kann es sein, dass derjenige, dem etwas übermittelt wird, verständiger ist als derjenige, der es gehört hat. Und manch einer trägt Wissen über den Fiqh in sich, ohne selbst ein Fiqh-Gelehrter zu sein.
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Sprache: الإنجليزية الأوردية الإسبانية Mehr (45)