عَنْ أَبِي الدَّرْدَاءِ رضي الله عنه: سَمِعْتُ رَسُولَ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ:
«إِنَّ اللَّعَّانِينَ لَا يَكُونُونَ شُهَدَاءَ وَلَا شُفَعَاءَ يَوْمَ الْقِيَامَةِ».
[صحيح] - [رواه مسلم] - [صحيح مسلم: 2598]
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Abu Ad-Darda - möge Allah mit ihm zufrieden sein - überlieferte: „Ich hörte den Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen:
‚Diejenigen, die andere verfluchen, werden am Tag der Auferstehung weder Zeugen noch Fürsprecher sein.‘“
[Authentischer Text] - [Überliefert von Muslim] - [Sahih Muslim - 2598]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - teilte mit, dass derjenige, der häufig Menschen verflucht, die es nicht verdienen, zwei Strafen zu erwarten hat: Erstens: Er wird am Tag der Auferstehung kein Zeuge über die Völker sein hinsichtlich der Übermittlung der Botschaften ihrer Gesandten an sie. Auch wird sein Zeugnis im Diesseits aufgrund seiner Sündhaftigkeit nicht angenommen. Zudem wird ihm der Märtyrertod - also der Tod auf dem Weg Allahs - nicht zuteilwerden. Zweitens: Er wird am Tag der Auferstehung keine Fürsprache einlegen, wenn die Gläubigen für ihre Brüder Fürsprache einlegen, die das Höllenfeuer verdient haben.