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عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ:
«لَا تَحَاسَدُوا، وَلَا تَنَاجَشُوا، وَلَا تَبَاغَضُوا، وَلَا تَدَابَرُوا، وَلَا يَبِعْ بَعْضُكُمْ عَلَى بَيْعِ بَعْضٍ، وَكُونُوا عِبَادَ اللهِ إِخْوَانًا الْمُسْلِمُ أَخُو الْمُسْلِمِ، لَا يَظْلِمُهُ وَلَا يَخْذُلُهُ، وَلَا يَحْقِرُهُ التَّقْوَى هَاهُنَا» وَيُشِيرُ إِلَى صَدْرِهِ ثَلَاثَ مَرَّاتٍ «بِحَسْبِ امْرِئٍ مِنَ الشَّرِّ أَنْ يَحْقِرَ أَخَاهُ الْمُسْلِمَ، كُلُّ الْمُسْلِمِ عَلَى الْمُسْلِمِ حَرَامٌ، دَمُهُ، وَمَالُهُ، وَعِرْضُهُ».

[صحيح] - [رواه مسلم] - [صحيح مسلم: 2564]
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Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
‚Beneidet euch nicht gegenseitig, betrügt euch nicht gegenseitig durch Nennung eines höheren Preises vor anderen Kaufinteressenten ohne Kaufabsicht, hasst euch nicht, wendet euch nicht voneinander ab, macht euch nicht gegenseitig den Handel streitig (durch den Eingriff in eine laufende Kaufverhandlung, indem unaufgefordert über- oder unterboten wird) und seid Diener Allahs in Brüderlichkeit! Der Muslim ist der Bruder des Muslims. Er tut ihm kein Unrecht, lässt ihn nicht im Stich, lügt ihn nicht an und schätzt ihn nicht gering/erniedrigt ihn nicht. Die Gottesfurcht („Taqwa“) befindet sich hier - und er deutete drei Mal auf seine Brust -; es genügt für eine Person an Übel, ihren muslimischen Bruder gering zu schätzen. Der gesamte Muslim ist für den anderen Muslim unantastbar („haram“): sein Blut, sein Besitz und seine Ehre.‘“

[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von Muslim] - [Sahih Muslim - 2564]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - hat dem Muslim in Bezug auf seinen muslimischen Bruder Gutes angeordnet. Er verdeutlichte einige Pflichten und Verhaltensweisen im Umgang miteinander, die verpflichtend sind. Dazu gehört: Die erste Anordnung: Beneidet euch nicht gegenseitig, sodass die einen von euch sich wünschen, dass die Gunstgaben der anderen verschwinden. Die zweite (Anordnung): Betrügt euch nicht gegenseitig, indem ihr (als Käufer vor anderen Kaufinteressenten) den Preis einer Ware erhöht, obwohl ihr sie nicht kaufen möchtet; vielmehr möchtet ihr damit dem Verkäufer nützen oder den anderen Käufern schaden. Die dritte (Anordnung): Hasst euch nicht. Hass bedeutet, dass man anderen Schaden wünscht, was das Gegenteil der Liebe darstellt. Ausgenommen ist der Hass um Allahs - erhaben ist Er - Willen, denn dieser ist verpflichtend. Die vierte (Anordnung): Wendet euch nicht voneinander ab, indem jeder seinem Bruder den Rücken und Nacken zukehrt, sodass er sich von ihm abwendet und ihn meidet. Die fünfte (Anordnung): Macht euch nicht gegenseitig den Handel streitig, indem ihr zum Käufer einer Ware sagt: „Ich habe dieselbe Ware für einen geringeren Preis oder eine bessere Ware für denselben Preis.“ Daraufhin befahl er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - eine allumfassende Anordnung an, indem er sagte: Seid wie Brüder, indem ihr das unterlasst, was an Verbotenem erwähnt wurde, indem ihr euch Liebe, Sanftmut, Mitgefühl und Freundlichkeit zeigt und indem ihr euch zum Guten verhelft; mit reinen Herzen und aufrichtigem Rat in jedem Zustand. Diese Brüderlichkeit erfordert: dass man seinem muslimischen Bruder kein Unrecht antut und ihn nicht anfeindet; dass man seinen muslimischen Bruder nicht im Stich lassen soll, wenn er ungerecht behandelt wird, wobei man imstande dazu ist, ihm zu helfen und dieses Unrecht von ihm abzuwenden; und dass man ihn nicht verachtet, ihn nicht gering schätzt und ihn nicht herabwürdigend und verachtend anschaut, denn dies ist das Resultat von Hochmut im Herzen. Daraufhin verdeutlichte der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - dreimal, dass die Gottesfurcht/Furcht (vor Allah) im Herzen ist. Wer Gottesfurcht in seinem Herzen hat, welche zu gutem Charakter, Furcht vor Allah und zum Bewusstsein Seiner ständigen Beobachtung führt, der wird niemals einen Muslim verachten. Es genügt als eine der üblen Eigenschaften und einer der verwerflichen Charakterzüge, dass man seinen muslimischen Bruder aufgrund von Hochmut im Herzen verachtet. Dann bekräftigte er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - das, was bereits erwähnt wurde, da der gesamte Muslim unantastbar/verboten für den Muslim ist. Sein Blut: Das heißt ihn anzugreifen, indem man ihn tötet, oder geringer als das, indem man ihn verletzt, schlägt oder ähnliches. Außerdem sein Besitz, indem man es unrechtmäßig von ihm nimmt. Und ebenso seine Ehre, indem man ihn wegen seiner Person oder Abstammung tadelt.

Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Der Befehl all das umzusetzen, was die Brüderlichkeit des Glaubens erfordert, und die Untersagung der Aussagen und Handlungen, die dieser Brüderlichkeit widersprechen.
  2. Die Grundlage der Gottesfurcht ist die Kenntnis über Allah, die Furcht vor ihm und das Bewusstsein Seiner Beobachtung, die sich im Herzen befinden. Aus dieser Gottesfurcht resultieren die guten Taten.
  3. Die äußerliche Abweichung deutet auf eine Schwäche der Furcht (vor Allah) im Herzen hin.
  4. Die Untersagung, dem Muslim auf irgendeine Weise - sei es durch Worte oder Handlungen - zu schaden.
  5. Es ist kein Neid, wenn der Muslim sich wünscht, wie jemand anderes zu sein - solange man sich nicht wünscht, dass die Gunstgabe des anderen verschwindet. Das wird als „Ghibtah“ bezeichnet und ist erlaubt. Sie hilft dabei, in den guten Dingen zu wetteifern.
  6. Es liegt in der Natur des Menschen, dass er es nicht mag, wenn jemand ihn in den vorzüglichen Dingen übertrifft. Sollte er sich wünschen, dass diese Gunstgabe beim anderen verschwindet, handelt es sich um den tadelnswerten Neid. Wenn er sich wünscht, (in dieser Sache mit dem anderen) zu wetteifern, handelt es sich um die erlaubte Ghibtah.
  7. Es gehört nicht zum (verbotenen) Überbieten des Verkaufs eines muslimischen Bruders, wenn man dem Käufer verdeutlicht, dass er bei seinem Kauf erheblich betrogen wurde. Vielmehr gehört das zum aufrichtigen Ratschlag, solange man dabei den guten Rat für den muslimischen Käufer beabsichtigt und nicht beabsichtigt, dem Verkäufer zu schaden - denn die Taten entsprechen den Absichten.
  8. Es zählt auch nicht zum verbotenen Überbieten des Verkaufs eines muslimischen Bruders, wenn sich die beiden Handelspartner noch nicht geeinigt haben und der Preis noch nicht festgelegt wurde.
  9. Der Hass um Allahs Willen fällt nicht unter den Hass, der in diesem Hadith untersagt wird, denn dieser Hass ist verpflichtend und gehört zu den festesten Bändern des Glaubens.
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