عَنْ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ رضي الله عنهما أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ:
«مَنْ قَالَ حِينَ يَسْمَعُ النِّدَاءَ: اللَّهُمَّ رَبَّ هَذِهِ الدَّعْوَةِ التَّامَّةِ، وَالصَّلاَةِ القَائِمَةِ، آتِ مُحَمَّدًا الوَسِيلَةَ وَالفَضِيلَةَ، وَابْعَثْهُ مَقَامًا مَحْمُودًا الَّذِي وَعَدْتَهُ، حَلَّتْ لَهُ شَفَاعَتِي يَوْمَ القِيَامَةِ».

[صحيح] - [رواه البخاري] - [صحيح البخاري: 614]
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Jabir Ibn 'Abdillah - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - berichtete, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Wer sagt, wenn er den Gebetsruf hört: ‚O Allah, Herr dieser vollkommenen Einladung und des aufrechten Gebets, gib Muhammad die ‚Wasilah‘ und die ‚Fadhilah‘ und erwecke ihn zu der lobenswerten Stellung, die Du ihm versprochen hast‘, für den wird meine Fürsprache am Tag der Auferstehung fällig.“

[Authentischer Text] - [Überliefert von al-Bukhari] - [Sahih al-Bukhari - 614]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärt, dass jeder, der nach dem Ende des Gebetsrufs („Adhan“) durch den Muadhin sagt:
„O Allah, Herr dieser Einladung“ - welche die Worte des Gebetsrufs sind, mit denen zur Anbetung Allahs und zum Gebet aufgerufen wird -, „der vollkommenen“ und vollständigen Einladung zum Monotheismus und zur Botschaft, „und des aufrechten Gebets“ - das dauerhafte Gebet, das verrichtet werden wird -, „gib“ und gewähre „Muhammad die Wasilah“ - die hohe Stellung im Paradies, die nur ihm - Allahs Segen und Frieden auf ihm - gebührt - „und die Fadhilah“ - die zusätzliche Stufe über den Stufen der Schöpfung -, „und erwecke ihn“ und gewähre ihm „eine lobenswerten Stellung“, in der derjenige, der sie einnimmt, gelobt wird; und das ist die große Fürsprache am Tag der Auferstehung, „die Du ihm versprochen hast“ mit Deinen Worten: „...auf dass dein Herr dich zu einer lobenswerten Stellung erwecke.“
Wer nun dieses Bittgebet spricht, verdient und erhält die Fürsprache des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - am Tag der Auferstehung.

Die Nutzen aus dem Hadith

  1. Die Legitimität dieses Bittgebets nach dem Wiederholen des Gebetsrufs hinter dem Muadhin. Wer den Gebetsruf nicht gehört hat, soll es nicht sprechen.
  2. Die Vorzüglichkeit des Gesandten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, dem die Wasilah und die Fadhilah sowie die lobenswerte Stellung und die große Fürsprache bei der Entscheidung zwischen den Geschöpfe gegeben wurden.
  3. Die Bestätigung der Fürsprache für den Gesandten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, denn er sagte: „...für den wird meine Fürsprache am Tag der Auferstehung fällig.“
  4. Seine Fürsprache - Allahs Segen und Frieden auf ihm - wird für diejenigen seiner Gemeinschaft sein, die große Sünden begangen haben, damit sie nicht das Feuer betreten; oder - falls sie es betreten haben - daraus wieder herauskommen; oder damit sie ohne Abrechnung ins Paradies eintreten; oder die Rangstufen derer erhöht werden, die es betreten haben.
  5. At-Taybi sagte: „Vom Anfang bis zu den Worten: ‚Muhammad ist der Gesandte Allahs‘ ist dies die vollkommene Einladung. Und das Aufrichten („Al-Hay'alah“) ist das Gebet in Seinen Worten: ‚Sie verrichten das Gebet‘. Es ist auch möglich, dass mit dem Gebet die Bittgebete gemeint sind und mit ‚aufrichtig‘ das Dauerhafte - abgeleitet von ‚qama 'ala asch-Schai`i‘, wenn jemand bei etwas (beharrlich) bleibt. Auf dieser Grundlage wären Seine Worte: ‚und das aufrechte Gebet‘ eine Erläuterung für die vollständige Einladung. Es ist ebenfalls möglich, dass mit dem Gebet das bekannte (rituelle) Gebet gemeint ist, zu dem zu diesem Zeitpunkt aufgerufen wird; und dies ist offensichtlicher.“
  6. Al-Muhallab sagte: „In diesem Hadith ist ein Ansporn zum (Sprechen von) Bittgebet(en) zu den Gebetszeiten, da dies eine Zeit ist, in der die Erhörung der Bittgebete erhofft wird.“
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Sprache: الإنجليزية الأوردية الإسبانية Mehr (48)
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