عَنْ أَبِي ذَرٍّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّهُ سَمِعَ النَّبِيَّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ:
«لاَ يَرْمِي رَجُلٌ رَجُلًا بِالفُسُوقِ، وَلاَ يَرْمِيهِ بِالكُفْرِ، إِلَّا ارْتَدَّتْ عَلَيْهِ، إِنْ لَمْ يَكُنْ صَاحِبُهُ كَذَلِكَ».
[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 6045]
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Abu Dharr - möge Allah mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass er den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen hörte:
„Kein Mann beschuldigt einen anderen Mann des Frevels oder des Unglaubens, außer das es auf ihn zurückfällt, wenn sein Gefährte nicht so ist.“
[Authentischer Text] - [Muttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)] - [Sahih al-Bukhari - 6045]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - warnte davor, dass jeder, der zu einem anderen sagt: „Du bist ein Frevler“ oder „Du bist ein Ungläubiger“, wenn er nicht so ist, wie er sagt, selbst diese Beschreibung verdient und seine Worte auf ihn zurückfallen. Wenn er jedoch so ist, wie er sagt, fällt nichts auf ihn zurück, da er in dem, was er sagte, die Wahrheit gesprochen hat.