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عَنْ أَبِي ثَعْلَبَةَ الخُشَنِيِّ جُرْثُومِ بن نَاشِرٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَال:
«إِنَّ اللَّهَ فَرَضَ فَرَائِضَ فَلَا تُضَيِّعُوهَا، وَحَدَّ حُدُودًا فَلَا تَعْتَدُوهَا، وَحَرَّمَ أَشْيَاءَ فَلَا تَنْتَهِكُوهَا، وَسَكَتَ عَنْ أَشْيَاءَ رَحْمَةً لَكُمْ غَيْرَ نِسْيَانٍ فَلَا تَبْحَثُوا عَنْهَا».

[قال النووي: حديث حسن] - [رواه الدارقطني في سننه، وغيره] - [الأربعون النووية: 30]
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Von Abu Tha'labah Al-Khuschani Jurthum Ibn Naschir - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Wahrlich, Allah hat Pflichten auferlegt, so vernachlässigt diese nicht. Und Er hat Grenzen festgelegt, so überschreitet diese nicht. Und Er hat Dinge verboten, so begeht diese nicht. Und Er hat zu Dingen geschwiegen - aus Barmherzigkeit zu euch, nicht aus Vergesslichkeit -, so forscht nicht danach.“

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Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet, dass Allah Dinge zur Pflicht gemacht hat und Pflichten auferlegt hat, so haltet euch daran und seid darin nicht nachlässig, indem ihr sie unterlässt oder nicht beachtet. Und Er hat euch Hindernisse und abschreckende Verbote gesetzt, die euch von dem abhalten und abschrecken sollen, was Ihn nicht zufrieden stellt. Fügt den Pflichten also nicht mehr hinzu als das, was die Gesetzgebung anbefohlen hat. Und Er hat Dinge verboten, begeht sie daher nicht und nähert euch ihnen nicht. Was darüber hinausgeht, das hat Er offengelassen und dazu geschwiegen - aus Barmherzigkeit mit Seinen Dienern. Daher bleiben sie im ursprünglichen Zustand der Erlaubnis - forscht also nicht danach.

Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Der Hadith ist ein Beweis, dass Allah der Gesetzgeber ist und der Befehl in Seiner - gepriesen sei Er - Hand liegt.
  2. Der Hadith beinhaltet Gesetzesregeln für Vorschriften und Erlaubnisse: Die islamisch-gesetzliche Vorschrift ist entweder etwas, worüber geschwiegen oder gesprochen wurde. Sie ist entweder (1.) etwas Anbefohlenes, das verpflichtend oder empfohlen ist, oder (2.) etwas Untersagtes, das verboten oder verpönt ist, oder (3.) etwas Erlaubtes.
  3. Das, worüber Allah geschwiegen hat und es weder zur Pflicht machte, noch eine Grenze dafür gesetzt hat, noch verboten hat, ist das Erlaubte.
  4. Die schöne Art und Weise der Erklärung des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, da er den Hadith mit dieser deutlichen und klaren Einteilung anführte.
  5. Es ist verpflichtend, die Pflichten Allahs - erhaben ist Er - einzuhalten.
  6. Es ist verboten, die Grenzen Allahs - erhaben ist Er - zu überschreiten.
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