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عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ عُمَرَ رضي الله عنهما أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم قَامَ بَعْدَ أَنْ رَجَمَ الْأَسْلَمِيَّ فَقَالَ:
«اجْتَنِبُوا ‌هَذِهِ ‌الْقَاذُورَةَ الَّتِي نَهَى اللَّهُ عَنْهَا فَمَنْ أَلَمَّ فَلْيَسْتَتِرْ بِسِتْرِ اللَّهِ وَلْيُتُبْ إِلَى اللَّهِ، فَإِنَّهُ مَنْ يُبْدِ لْنَا صَفْحَتَهُ نُقِمْ عَلَيْهِ كِتَابَ اللَّهِ عز وجل».

[صحيح] - [رواه الحاكم والبيهقي] - [المستدرك على الصحيحين: 7615]
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Von 'Abdullah Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - aufstand, nachdem er Al-Aslami steinigen ließ, und sagte:
„Haltet euch von dieser Abscheulichkeit fern, die Allah verboten hat. Und wer davon betroffen wurde, soll sich mit dem Schleier Allahs bedecken und zu Allah reuig zurückkehren. Denn derjenige, der uns sein (verborgenes) Gesicht offenbart, über ihn führen wir das Buch Allahs - mächtig und majestätisch ist Er - aus.“

[Absolut verlässlich (Sahih)] - - [Al-Mustadrak ´ala as-Sahihayn - 7615]

Erklärung

Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - aufstand, nachdem er Ma'iz Ibn Malik Al-Aslami - möge Allah mit ihm zufrieden sein - aufgrund der Strafe für Unzucht steinigen ließ. Er predigte dann zu den Menschen und sagte: Meidet diese Abscheulichkeit und alle Sünden, die als abscheulich und verwerflich gelten und die Allah untersagte. Wer jedoch in eine dieser Sünden fällt und etwas davon begeht, muss zwei Dinge tun: Erstens: Er muss sie verbergen, da Allah ihn bedeckt hat, und nicht von seiner Sünde berichten. Zweitens: Er muss sich mit der reumütigen Umkehr zu Allah beeilen und darf nicht auf dieser Sünde beharren. Und wessen Sünde uns offenbart wird, dem wird die im Buch Allahs - mächtig und majestätisch ist Er - vorgeschriebene Strafe für diese Sünde verhängt.

Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Der Ansporn dazu, dass der sündigende Diener sich selbst bedeckt (und seine Sünde verbirgt) und zwischen sich und seinem Herrn von der Sünde bereut.
  2. Wenn der Herrscher von den zu bestrafenden Sünden erfährt, muss er die Strafe durchführen.
  3. Die Pflicht, die Sünden zu meiden und sie zu bereuen.
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