عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه أَنَّ رَسُولَ اللهِ صلى الله عليه وسلم قَالَ:
«إِذَا مَاتَ الْإِنْسَانُ انْقَطَعَ عَنْهُ عَمَلُهُ إِلَّا مِنْ ثَلَاثَةٍ: إِلَّا مِنْ صَدَقَةٍ جَارِيَةٍ، أَوْ عِلْمٍ يُنْتَفَعُ بِهِ، أَوْ وَلَدٍ صَالِحٍ يَدْعُو لَهُ».
[صحيح] - [رواه مسلم] - [صحيح مسلم: 1631]
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Von Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Wenn der Mensch stirbt, enden seine Taten, bis auf drei: eine fortwährende Spende, Wissen, von dem man Nutzen zieht, oder ein rechtschaffenes Kind, welches Bittgebete für ihn spricht.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von Muslim] - [Sahih Muslim - 1631]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtete, dass die Taten des Verstorbenen mit seinem Tod enden, und dass ihm nach seinem Tod keine guten Taten mehr zukommen, außer in diesen drei Fällen, da er der Grund (für das Zustandekommen von ihnen) war:
Erstens: Die Spende, deren Lohn kontinuierlich und fortwährend ist, ohne zu enden, wie eine Stiftung, der Bau von Moscheen, das Graben von Brunnen und dergleichen.
Zweitens: Wissen, von dem die Menschen profitieren, wie das Verfassen von Büchern des Wissens oder das Unterrichten einer Person, die dieses Wissen nach seinem Tod weiterverbreitet.
Drittens: Das rechtschaffene gläubige Kind, das für seine Eltern Bittgebete spricht.