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Hadith „Der Muslim hat sechs Rechte gegenüber seinem muslimischen Bruder.“ Es wurde gefragt: „Welche sind das, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Wenn du ihm begegnest, grüße ihn mit dem Friedensgruß. Wenn er dich einlädt, nimm seine Einladung an. Wenn er dich um Rat bittet, gib ihm einen guten Rat. Wenn er niest und Allah preist, sprich ihm den Segenswunsch aus. Wenn er krank ist, besuche ihn. Und wenn er stirbt, begleite ihn zu seiner letzten Ruhestätte.“

عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رضي الله عنه أَنَّ رَسُولَ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ:

«حَقُّ الْمُسْلِمِ عَلَى الْمُسْلِمِ سِتٌّ» قِيلَ: مَا هُنَّ يَا رَسُولَ اللهِ؟، قَالَ: «إِذَا لَقِيتَهُ فَسَلِّمْ عَلَيْهِ، وَإِذَا دَعَاكَ فَأَجِبْهُ، وَإِذَا اسْتَنْصَحَكَ فَانْصَحْ لَهُ، وَإِذَا عَطَسَ فَحَمِدَ اللهَ فَسَمِّتْهُ، وَإِذَا مَرِضَ فَعُدْهُ وَإِذَا مَاتَ فَاتَّبِعْهُ».

Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - überlieferte, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Der Muslim hat sechs Rechte gegenüber seinem muslimischen Bruder.“ Es wurde gefragt: „Welche sind das, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Wenn du ihm begegnest, grüße ihn mit dem Friedensgruß. Wenn er dich einlädt, nimm seine Einladung an. Wenn er dich um Rat bittet, gib ihm einen guten Rat. Wenn er niest und Allah preist, sprich ihm den Segenswunsch aus. Wenn er krank ist, besuche ihn. Und wenn er stirbt, begleite ihn zu seiner letzten Ruhestätte.“

الملاحظة
وإذا عَطَسَ فَحَمِدَ الله فسَمِّتْهُ،
النص المقترح فَشَمِّتْهُ
الملاحظة
یغ تے بی یرھ
النص المقترح عن أبي هريرة رضي الله عنه مرفوعاً: «حقُّ المسلم على المسلم ست: إذا لَقِيتَهُ فسَلِّمْ عليه، وإذا دعاك فَأَجِبْهُ، وإذا اسْتَنْصَحَكَ فانْصَحْهُ، وإذا عَطَسَ فَحَمِدَ الله فسَمِّتْهُ، وإذا مرض فعُدْهُ، وإذا مات فاتَّبِعْهُ»

Authentischer Text Überliefert von Muslim Sahih Muslim - 2162

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass zu den Rechten des Muslims gegenüber seinem muslimischen Bruder sechs Dinge/Eigenschaften gehören (und er diese zu erfüllen hat): Erstens: Er grüßt ihn, wenn er ihn trifft, mit den Worten: „As-Salamu 'Alaykum“ (Friede sei auf euch), und er erwidert den Gruß mit den Worten: „Wa 'Alaykum As-Salam“ (Und Friede sei auf euch). Zweitens: Er nimmt seine Einladung an, wenn er ihn zu einem Hochzeitsfest oder einer anderen Veranstaltung einlädt. Drittens: Er gibt ihm einen guten Rat, wenn er ihn darum bittet, und er schmeichelt ihm nicht oder täuscht ihn nicht. Viertens: Wenn er niest und sagt: „Alhamdulillah“ (Gepriesen sei Allah), so spricht er ihm den Segenswunsch aus mit den Worten: „YarhamukAllah“ (Möge Allah dir gnädig sein), und er antwortet mit den Worten: „Yahdikumullah wa yuslihu balakum“ (Möge Allah euch rechtleiten und eure Angelegenheiten verbessern). Fünftens: Man besucht ihn (also den Kranken) und schaut nach ihm, wenn er krank ist. Sechstens: Man verrichtet das Totengebet für ihn, wenn er stirbt, und folgt seinem Begräbnis, bis er beerdigt wird.

Die Nutzen aus dem Hadith

  1. Asch-Schaukani sagte: „Mit seinen Worten ‚das Recht des Muslims‘ ist gemeint, dass es nicht unterlassen werden sollte und seine Erfüllung entweder verpflichtend oder dringend empfohlen ist, die der Pflicht ähnelt und nicht unterlassen werden sollte.“
  2. Die Erwiderung des Friedensgrußes ist eine individuelle Pflicht („Farḍ 'Ayn“), wenn der Gegrüßte eine Einzelperson ist. Bei einer Gruppe genügt es, wenn einer von ihnen den Friedensgruß erwidert. Was das Aussprechen des Friedensgrußes betrifft, so ist dies grundsätzlich eine Sunnah.
  3. Der Besuch eines Kranken gehört zu seinen Rechten gegenüber seinen muslimischen Brüdern, da dies seinem Herzen Freude und Trost bereitet. Zudem handelt es sich dabei um eine kollektive Pflicht („Fard Kifayah“).
  4. Die Annahme einer Einladung ist verpflichtend, solange sie nicht zu etwas Sündhaftem führt. Handelt es sich um eine Einladung zu einem Hochzeitsfest, so sind sich die meisten Gelehrten darüber einig, dass die Annahme verpflichtend ist, sofern kein legitimer Entschuldigungsgrund vorliegt. Handelt es sich hingegen nicht um ein Hochzeitsfest, so sind sich die meisten Gelehrten darüber einig, dass die Annahme der Einladung erwünscht ist.
  5. Den Segenswunsch für den Niesenden auszusprechen, ist für denjenigen verpflichtend, der den Niesenden Allah lobpreisen hört.
  6. Die Vollkommenheit der islamischen Gesetzgebung und ihr Bestreben, die Bande der Gemeinschaft, des Glaubens und der Liebe zwischen ihren Mitgliedern zu stärken.
  7. „Fa-sammithu“ und in einigen Versionen: „fa-schammituhu“, mit dem Buchstaben Sin ohne Punkt und dem Buchstaben Schin mit Punkt: Das bedeutet, für ihn Gutes und Segen zu erbitten. Es wurde gesagt, dass „At-Taschmit“ bedeutet: Möge Allah dich vor Schadenfreude bewahren und dich von dem bewahren, worüber sich dein Feind freuen würde. Und „At-Tasmit“ bedeutet: Möge Allah dich zur richtigen Rechtleitung führen.

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