عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ رضي الله عنهما قَالَ:
قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لِامْرَأَةٍ مِنَ الْأَنْصَارِ سَمَّاهَا ابْنُ عَبَّاسٍ فَنَسِيتُ اسْمَهَا: «مَا مَنَعَكِ أَنْ تَحُجِّي مَعَنَا؟» قَالَتْ: لَمْ يَكُنْ لَنَا إِلَّا نَاضِحَانِ فَحَجَّ أَبُو وَلَدِهَا وَابْنُهَا عَلَى نَاضِحٍ وَتَرَكَ لَنَا نَاضِحًا نَنْضِحُ عَلَيْهِ، قَالَ: «فَإِذَا جَاءَ رَمَضَانُ فَاعْتَمِرِي، فَإِنَّ عُمْرَةً فِيهِ تَعْدِلُ حَجَّةً».
[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح مسلم: 1256]
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Von Ibn 'Abbas - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte:
Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte zu einer Frau von den Ansar, deren Namen Ibn Abbas erwähnte, aber ich habe ihn vergessen: „Was hat dich davon abgehalten, mit uns die Pilgerfahrt (Hajj) zu verrichten?“ Sie sagte: „Wir hatten nur zwei Kamele.“ So verrichtete der Vater ihres Sohnes und ihr Sohn die Pilgerfahrt auf einem Kamel. (Sie sagte:) „Und er ließ uns ein Kamel zurück, mit dem wir Wasser schöpfen.“ Er sagte: „Wenn Ramadan kommt, dann verrichte die 'Umrah (kleine Pilgerfahrt), denn eine 'Umrah im Ramadan ist gleichwertig mit einer Hajj.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih Muslim - 1256]
Als der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - von der Abschiedspilgerfahrt zurückkehrte, fragte er eine Frau von den Ansar, die nicht an der Pilgerfahrt teilgenommen hatte: „Was hat dich an der Pilgerfahrt mit uns gehindert?“
Sie entschuldigte sich damit, dass sie nur zwei Kamele hatten. Ihr Ehemann und ihr Sohn waren mit einem Kamel zur Pilgerfahrt aufgebrochen und hatten das andere zurückgelassen, damit sie damit Wasser aus dem Brunnen schöpfen konnten.
Daraufhin informierte sie der Prophet - Frieden und Segen auf ihm -, dass die Belohnung für die Durchführung der 'Umrah im Monat Ramadan der Belohnung einer Hajj gleichkommt.