«أُمِرْتُ أَنْ أُقَاتِلَ النَّاسَ حَتَّى يَشْهَدُوا أَنْ لاَ إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ، وَأَنَّ مُحَمَّدًا رَسُولُ اللَّهِ، وَيُقِيمُوا الصَّلاَةَ، وَيُؤْتُوا الزَّكَاةَ، فَإِذَا فَعَلُوا ذَلِكَ عَصَمُوا مِنِّي دِمَاءَهُمْ وَأَمْوَالَهُمْ إِلَّا بِحَقِّ الإِسْلاَمِ، وَحِسَابُهُمْ عَلَى اللَّهِ».
[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 25]
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Von 'Abdullah Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Mir wurde befohlen, die Menschen zu bekämpfen, bis sie bezeugen, dass es keinen zu Recht angebeteten Gott gibt außer Allah und dass Muhammad Sein Gesandter ist, und bis sie das Gebet verrichten und die Almosensteuer entrichten. Wenn sie dies tun, so sind ihr Blut und ihr Besitz vor mir geschützt, außer durch das Recht des Islam, und ihre Abrechnung obliegt Allah.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih al-Bukhari - 25]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - teilt uns mit, dass Allah ihm befohlen hat, die Götzendiener zu bekämpfen, bis sie bezeugen, dass es keine Gottheit gibt, die rechtmäßig angebetet werden darf, außer Allah allein, ohne Partner, und bis sie Muhammad - Allahs Segen und Frieden auf ihm - als Gesandten bezeugen und gemäß den Forderungen dieses Zeugnisses handeln, indem sie die fünf Gebete am Tag und in der Nacht einhalten und die verpflichtende Almosensteuer an ihre Berechtigten entrichten. Wenn sie diese Dinge tun, dann schützt der Islam ihr Blut und ihr Vermögen. Es ist also nicht erlaubt, sie zu töten, es sei denn, sie begehen ein Verbrechen oder eine Straftat, für die sie gemäß den Urteilen des Islam die Bekämpfung verdienen. Am Tag der Auferstehung wird Allah - erhaben ist Er - dann ihre Abrechnung übernehmen, da Er ihre Geheimnisse kennt.