عن علي رضي الله عنه عن النبي صلى الله عليه وسلم قال:
«رُفِعَ الْقَلَمُ عن ثلاثة: عن النائم حتى يَسْتَيْقِظَ، وعن الصبي حتى يَحْتَلِمَ، وعن المجنون حتى يَعْقِلَ».
[صحيح] - [رواه أبو داود والترمذي والنسائي في الكبرى وابن ماجه وأحمد] - [سنن أبي داود: 4403]
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Von 'Ali - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird über den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert, dass er sagte:
„Der Stift ist von dreien aufgehoben: vom Schlafenden, bis er erwacht, vom Kind, bis es die Pubertät erreicht, und vom Geisteskranken, bis er wieder zu Verstand kommt.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [رواه أبو داود والترمذي والنسائي في الكبرى وابن ماجه وأحمد] - [Sunan Abi Dawud - 4403]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - teilte mit, dass die (religiöse) Verpflichtung für die Kinder Adams gilt, außer für diese drei:
von dem kleinen Kind, bis es erwachsen wird und die Pubertät erreicht,
von dem Geisteskranken, der seinen Verstand verloren hat, bis er ihn wiedererlangt,
und vom Schlafenden, bis er aufwacht.
Die Verpflichtung ist von ihnen aufgehoben, und ihre sündhaften Handlungen werden ihnen nicht angerechnet (und aufgeschrieben). Dem kleinen Kind jedoch werden gute Taten angerechnet (und aufgeschrieben), nicht aber dem Geisteskranken oder dem Schlafenden, denn sie zählen zu denen, die aufgrund fehlenden Bewusstseins nicht in der Lage sind, gültige gottesdienstliche Handlungen zu verrichten.