عَنْ أَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللهُ عَنْهُ قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ:
«لَا تَقَدَّمُوا رَمَضَانَ بِصَوْمِ يَوْمٍ وَلَا يَوْمَيْنِ إِلَّا رَجُلٌ كَانَ يَصُومُ صَوْمًا فَلْيَصُمْهُ».
[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح مسلم: 1082]
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Über Abu Hurayrah - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
‚Fastet nicht ein oder zwei Tage vor Ramadan, ausgenommen ist derjenige, der für gewöhnlich fastet; er soll sein Fasten fortführen.‘“
[Authentischer Text] - [Muttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)] - [Sahih Muslim - 1082]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - untersagte den Muslimen, einen oder zwei Tage vor Ramadan zu fasten, mit der Absicht, sich auf Ramadan vorzubereiten; denn die Verpflichtung des Fastens im Ramadan ist abhängig von der Sichtung des Neumondes und es besteht keine Notwendigkeit für zusätzliche Anstrengungen. Es sei denn, jemand pflegt ein bestimmtes Fasten, wie das Fasten eines Tages und das Fastenbrechen am nächsten Tag oder das Fasten am Montag oder Donnerstag, und es fällt auf diese Tage, dann soll er es fasten. Dies gehört jedoch nicht zur Vorbereitung auf Ramadan. Dazu zählen auch verpflichtende Fastenarten wie das Nachholen von verpassten Fastentagen und das Fasten aufgrund eines Gelübdes.