عَنِ ابْنِ عُمَرَ رضي الله عنهما:
عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنَّهُ نَهَى عَنِ النَّذْرِ، وَقَالَ: «إِنَّهُ لَا يَأْتِي بِخَيْرٍ، وَإِنَّمَا يُسْتَخْرَجُ بِهِ مِنَ الْبَخِيلِ».
[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح مسلم: 1639]
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Von Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird
über den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - überliefert, dass er das Ablegen von Gelübden verbot und sagte: „Es bringt nichts Gutes, jedoch wird dadurch das Vermögen des Geizigen herausgeholt.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih Muslim - 1639]
Er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - untersagte das Gelübde, und das ist, dass man sich selbst etwas auferlegt, wozu der Gesetzgeber einen nicht verpflichtet hat. Und er sagte, dass das Gelübde weder etwas voranbringt noch es etwas verzögert. Durch das Gelübde wird nur vom Geizigen, der nur das tut, wozu er verpflichtet ist, Vermögen rausgeholt. Und (er sagte,) dass das Gelübde nichts hervorbringt, was nicht bereits für ihn bestimmt war.