عَنْ عَبْدِ اللَّهِ بْنِ بُسْرٍ رَضِيَ اللَّهِ عَنْهُ قَالَ: أَتَى النَّبِيَّ رَجُلٌ، فَقَالَ: يَا رَسُولَ اللَّهِ! إِنَّ شَرَائِعَ الإِسْلَامِ قَدْ كَثُرَتْ عَلَيْنَا، فَبَابٌ نَتَمَسَّكُ بِهِ جَامِعٌ؟ قَالَ:
«لاَ يَزَالُ لِسَانُكَ رَطْبًا مِنْ ذِكْرِ اللَّهِ».
وفي رواية: مِنْ حَدِيثِ مُعَاذِ بْنِ جَبَلٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ: آخِرُ مَا فَارَقْتُ عَلَيْهِ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ أَنْ قُلْتُ: أَيُّ الأَعْمَالِ خَيْرٌ وَأَقْرَبُ إِلَى اللَّهِ؟ قَالَ: «أَنْ تَمُوتَ وَلِسَانُكَ رَطْبٌ مِنْ ذِكْرِ اللَّهِ عَزَّ وَجَلَّ».
[صحيح] - [رواه أحمد والترمذي وابن ماجه وابن حبان] - [الأربعون النووية: 50]
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Von 'Abdullah Ibn Busr - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte: „Ein Mann kam zum Propheten und sagte: ‚O Gesandter Allahs, die gesetzmäßigen Handlungen des Islams sind für uns viel geworden. Gibt es also etwas Umfassendes, an dem wir festhalten können?‘ Er sagte:
‚Deine Zunge soll immer feucht sein vom Gedenken an Allah.‘“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [رواه أحمد والترمذي وابن ماجه وابن حبان] - [الأربعون النووية - 50]
Ein Mann klagte beim Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, dass die freiwilligen Anbetungen ihm zu viel wurden, sodass er sie aufgrund seiner Schwäche nicht ausführen kann. Dann fragte er den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, ob er ihn auf eine leichte Tat hinweist, die viel Lohn mit sich bringt, und an der er sich klammern und festhalten kann.
Daraufhin wies er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ihn darauf hin, dass seine Zunge durch das beständige Gedenken Allahs - gepriesen und erhaben ist Er - zu jeder Zeit und in jedem Zustand frisch und aktiv sein sollte, indem er (Allah) preist, dankt, um Vergebung bittet, Bittgebete spricht, usw.