عَن ابنِ عباسٍ رضي الله عنهما أنَّ رسولَ اللهِ صلي الله عليه وسلم قال:
«لَو يُعطَى النّاسُ بدَعواهُم لادَّعَى رِجالٌ أموالَ قَومٍ ودِماءَهُم، ولَكِنَّ البَيِّنَةَ على المُدَّعِى، واليَمينَ على مَن أنكَرَ».
[صحيح] - [رواه البيهقي] - [السنن الكبرى للبيهقي: 21243]
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Von Ibn 'Abbas - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Würde den Menschen entsprechend ihrer Behauptungen gegeben, so würden manche den Besitz und das Blut anderer für sich (als erlaubt) beanspruchen. Jedoch obliegt die Erbringung des Beweises demjenigen, der etwas behauptet, und der Eid obliegt demjenigen, der etwas leugnet.“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von al-Baihaqy] - [السنن الكبرى للبيهقي - 21243]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass, wenn den Menschen allein aufgrund ihrer Behauptungen ohne Beweise oder Indizien gegeben würde, was sie fordern, manche Menschen das Eigentum und das Blut anderer Menschen beanspruchen würden. Aber der Kläger muss Beweise und Belege für seine Forderung vorlegen. Wenn er keine Beweise hat, wird die Klage dem Beklagten vorgelegt, und wenn dieser sie leugnet, muss er schwören und wird freigesprochen.