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عَنْ عَلِيٍّ رضي الله عنه قَالَ:
كُنْتُ رَجُلًا مَذَّاءً وَكُنْتُ أَسْتَحْيِي أَنْ أَسْأَلَ النَّبِيَّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ لِمَكَانِ ابْنَتِهِ فَأَمَرْتُ الْمِقْدَادَ بْنَ الْأَسْوَدِ فَسَأَلَهُ فَقَالَ: «يَغْسِلُ ذَكَرَهُ وَيَتَوَضَّأُ». وَلِلبُخَاريِّ: فَقَالَ: «تَوَضَّأْ وَاغْسِلْ ذَكَرَكَ».

[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح مسلم: 303]
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Von 'Ali - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass er sagte:
Ich war ein Mann, der an häufigem Austreten von Lusttropfen litt, und ich schämte mich, den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - zu fragen, aufgrund der Stellung seiner Tochter (bei mir). Also wies ich Al-Miqdad Ibn Al-Aswad an, ihn zu fragen. Er sagte: „Er wäscht sein Geschlechtsteil und verrichtet die Gebetswaschung.“ Und bei Al-Bukhari heißt es: Er sagte: „Verrichte die Gebetswaschung und wasche dein Geschlechtsteil."

[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von al-Buchary - Überliefert von Muslim - Sowohl von al-Buchary, als auch von Muslim in ihren "Sahih-Werken" überliefert] - [Sahih Muslim - 303]

Erklärung

Ali ibn Abi Talib (möge Allah mit ihm zufrieden sein) berichtete, dass er häufig Madhy (eine klebrige, dünne, weiße Flüssigkeit, die bei Erregung oder vor dem Geschlechtsverkehr aus dem Geschlechtsteil austritt) absonderte. Und er wusste nicht, wie er damit umgehen sollte, also schämte er sich, den Propheten ﷺ zu fragen, weil er der Ehemann von Fatima, der Tochter des Propheten ﷺ, war. Und er bat al-Miqdad ibn al-Aswad, den Propheten ﷺ danach zu fragen. So antwortete er ﷺ ihm, dass er sein Geschlechtsteil waschen und dann die rituelle Waschung (Wudu) verrichten solle.

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Die Nutzen aus dem Hadith:

  1. Der Vorzug von 'Ali Ibn Abi Talib - möge Allah mit ihm zufrieden sein - , da er sich nicht durch Scham davon abhalten ließ, die Frage über einen Mittler zu stellen.
  2. Die Zulässigkeit der Stellvertretung bei der Rechtsberatung (Fatwa).
  3. Die Erlaubnis für einen Menschen, etwas über sich selbst preiszugeben, wofür er sich schämt, wenn es um einen Nutzen geht.
  4. Die Unreinheit von Madhy (eine Art von Vorflüssigkeit) und die Verpflichtung, es vom Körper und der Kleidung abzuwaschen.
  5. Das Austreten von Madhy (eine Art von Vorflüssigkeit) ist einer der Faktoren, die die rituelle Waschung (Wudu) ungültig machen.
  6. Die Verpflichtung, das Geschlechtsteil und die Hoden zu waschen, da dies in einem anderen Hadith überliefert wird.
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