عن أَبِي أُمَامَةَ إِياسِ بنِ ثَعْلَبَةَ الحَارِثِيِّ رضي الله عنه أَنَّ رَسُولَ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ:
«مَنِ اقْتَطَعَ حَقَّ امْرِئٍ مُسْلِمٍ بِيَمِينِهِ، فَقَدْ أَوْجَبَ اللهُ لَهُ النَّارَ، وَحَرَّمَ عَلَيْهِ الْجَنَّةَ» فَقَالَ لَهُ رَجُلٌ: وَإِنْ كَانَ شَيْئًا يَسِيرًا يَا رَسُولَ اللهِ؟ قَالَ: «وَإِنْ قَضِيبًا مِنْ أَرَاكٍ».
[صحيح] - [رواه مسلم] - [صحيح مسلم: 137]
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Abu Umamah Iyas Ibn Tha'labah Al-Harithi - möge Allah mit ihm zufrieden sein - überlieferte, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Wer durch seinen Schwur das Recht eines Muslims unrechtmäßig an sich nimmt, dem hat Allah das Höllenfeuer bestimmt und ihm das Paradies verboten.“ Ein Mann fragte ihn: „Auch wenn es sich um eine geringfügige Sache handelt, o Gesandter Allahs?“ Er sagte: „Selbst wenn es nur ein Zweiglein vom Arak-Baum ist.“
[Authentischer Text] - [Überliefert von Muslim] - [Sahih Muslim - 137]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - warnte davor, wissentlich einen falschen Schwur bei Allah zu leisten, um sich dadurch unrechtmäßig das Recht eines Muslims anzueignen. Die Strafe dafür ist das Höllenfeuer und der Ausschluss vom Paradies. Dies gehört zu den großen Sünden. Ein Mann fragte: „O Gesandter Allahs, auch wenn das, worauf geschworen wird, eine kleine Sache ist?“ Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - antwortete: „Selbst wenn es nur ein Zweiglein vom Arak-Baum ist, mit dem man sich die Zähne reinigt.“