عن ابن عمر رضي الله عنهما:
أَنَّ رَسُولَ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ نَهَى عَنِ الْقَزَعِ.

[صحيح] - [متفق عليه] - [صحيح البخاري: 5921]
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Von 'Abdullah Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - wird überliefert,
dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - den „Qaza'“ verbot.

[Authentischer Text] - [Muttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)] - [Sahih al-Bukhari - 5921]

Erklärung

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verbot es, einen Teil des Kopfhaares zu rasieren und einen anderen Teil zu belassen (arab.: „Qaza'“).
Das Verbot gilt allgemein für Männer, sowohl für kleine als auch für große. Frauen hingegen ist es überhaupt nicht gestattet, ihr Kopfhaar zu rasieren.

Die Nutzen aus dem Hadith

  1. Die islamische Gesetzgebung misst dem äußeren Erscheinungsbild des Menschen Wichtigkeit bei.
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Sprache: الإنجليزية الأوردية الإسبانية Mehr (63)