عَنْ أَبِي يَعْلَى شَدَّادِ بْنِ أَوْسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ عَنْ رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ:
«إِنَّ اللهَ كَتَبَ الْإِحْسَانَ عَلَى كُلِّ شَيْءٍ، فَإِذَا قَتَلْتُمْ فَأَحْسِنُوا القِتْلَةَ، وَإِذَا ذَبَحْتُمْ فَأَحْسِنُوا الذِّبْحَةَ، وَلْيُحِدَّ أَحَدُكُمْ شَفْرَتَهُ، وَلْيُرِحْ ذَبِيحَتَهُ».
[صحيح] - [رواه مسلم] - [الأربعون النووية: 17]
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Von Abu Ya'la Schaddad Ibn Aws - möge Allah mit ihm zufrieden sein - wird überliefert, dass der Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagte:
„Wahrlich, Allah hat die Güte (und Vorzüglichkeit) in jeder Sache vorgeschrieben. Wenn ihr also tötet, so tötet auf beste/gütigste Weise. Und wenn ihr schlachtet, so schlachtet auf beste/gütigste Weise. Und ein jeder von euch soll seine Klinge schärfen und sein Schlachttier entlasten (es vor unnötiger Angst und vor unnötigem Schmerz verschonen).“
[Absolut verlässlich (Sahih)] - [Überliefert von Muslim] - [الأربعون النووية - 17]
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet, dass Allah uns dazu verpflichtet hat, alle Dinge auf die beste Art durchzuführen: d. h. sich stets bewusst zu machen, dass man von Allah gesehen wird. Das gilt sowohl für gottesdienstliche Handlungen, als auch für die Verrichtung von Gutem oder das Abwenden von Übel von anderen Geschöpfen. Dazu gehört auch, (ein Tier) auf die beste Art und Weise zu töten und zu schlachten.
Die (von einem offiziell eingesetzten Richter) verhängte strafrechtliche Vergeltung eines vorsätzlichen Tötungsdelikts („Qisas“) auf die beste Art zu vollstrecken heißt, die leichteste, sanfteste und schnellste Art zu Töten auszuwählen.
Die beste Art, nach den islamischen Regeln zu schlachten bedeutet, möglichst sanft mit dem Tier umzugehen, indem man das Schlachtinstrument zunächst schärft. Man schärft es jedoch nicht vor dem Tier, sodass es dabei zusehen muss und man schlachtet es auch nicht vor anderen Tieren, sodass sie dabei zusehen müssen.